Wenn Regeln erodieren
Heute geht es um Recht, Verantwortung und die Frage, wie wir Bauen so organisieren, dass Projekte nicht an Rollenbildern oder Regelverweigerung scheitern.
Kürzlich war ich in Hamburg, an der Immobilien-Hochschule, an der ich seit 2019 lehre, u.a. Baurecht und Wohnungseigentumsrecht. Unter den Studierenden saß ein junger Mann, der bereits eine eigene Baufirma führt – und der für diese Vorlesung extra aus Bayern angereist war. Zwei Tage, Freitag und Samstag. Im Gespräch erzählte er, was ihm aus seinem Meisterkurs bei der Handwerkskammer in Erinnerung geblieben ist: „Das Geld wird nicht auf der Baustelle verdient, sondern im Büro. Bei den Nachträgen.”
Er sagte das nicht triumphierend. Er sagte es nachdenklich. Als eine Beschreibung dessen, was ihm beigebracht wurde – und worüber er offenbar ins Grübeln gekommen ist.
Ich musste an Hermann Korbion denken. Er war Vorsitzender Richter am OLG Düsseldorf, einer der prägenden Köpfe des Baurechts im späten 20. Jahrhundert. Von ihm soll die Formel stammen, die Prof. Dr. Klaus Vygen, sein Nachfolger, gern zitierte: „Nur der Nachtrag macht fett.”
Wo das Geld entsteht
Jahrzehntelang galt im Bauvertragsrecht die kalkulatorische Preisfortschreibung. Vereinfacht: Wenn eine zusätzliche Leistung zu erbringen war, wurde der Preis nach denselben Kalkulationsansätzen berechnet wie im ursprünglichen Angebot – auch wenn dieses spekulativ niedrig kalkuliert war. „Guter Preis bleibt guter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis.” So lautete die Logik der VOB/B.
Mit dem Bauvertragsrecht, das am 1. Januar 2018 in Kraft trat, hat der Gesetzgeber einen anderen Weg gewählt. § 650c BGB sieht vor, dass bei Änderungen der Preis unter Berücksichtigung der tatsächlichen Mehr- oder Minderkosten neu zu vereinbaren ist. Nicht mehr die fortgeschriebene Kalkulation ist der Maßstab, sondern das, was die Änderung wirklich kostet.
Das ist geltendes Recht. Aber es wird nicht von allen akzeptiert.
Im Anschluss an meinen letzten Newsletter hier auf LinkedIn hat sich eine Diskussion entwickelt, die mich nachdenklich gemacht hat. Ein Kollege aus der Baubetriebswirtschaft argumentierte, das Gesetz sei gegen den Willen der Ingenieure durchgesetzt worden. Der Ingenieur-Arbeitskreis im Baugerichtstag habe sich für die Fortschreibung der Wettbewerbspreise ausgesprochen. Dennoch hätten die Juristen ihre Position durchgesetzt. Er forderte Korrektur.
Ich verstehe die Kritik. Sie kommt nicht aus Bequemlichkeit. Sie kommt aus praktischer Erfahrung mit einem System, das über Jahrzehnte funktioniert hat – jedenfalls aus Sicht derer, die damit gearbeitet haben. Die kalkulatorische Preisfortschreibung hatte eine innere Logik: Wer gut kalkulierte, behielt seinen Vorteil. Wer schlecht kalkulierte, trug das Risiko. Das war berechenbar.
Und doch teile ich die Kritik nicht.
Recht oder Praxis
Die Frage, die sich hier stellt, ist keine Frage der Selbstkritik von Juristen. Es ist eine Frage der demokratischen Legitimation. Der Gesetzgeber hat entschieden. § 650c BGB ist geltendes Recht. Die VOB/B als Allgemeine Geschäftsbedingung muss sich an den gesetzlichen Leitbildern orientieren. Das ist keine Meinung, das ist Rechtslage.
Wenn Rechtsanwender Gesetze ignorieren, weil „niemand sie anwendet”, stellen wir die Grundlagen unseres Rechtssystems in Frage. Rechtssicherheit ist wichtiger als die Frage, ob einem ein Gesetz gefällt.
Ich weiß, dass Bauunternehmer oft nicht spekulativ niedrig anbieten, weil sie es wollen – sondern weil Vergabeverfahren sie dazu zwingen. Wer den Zuschlag will, muss den Preis drücken. Und wer den Preis drückt, muss irgendwo wieder aufholen. Das ist kein moralisches Versagen. Das ist die Konsequenz eines Systems, das den billigsten Anbieter belohnt und sich dann wundert, wenn Nachträge kommen.
Aber genau deshalb ist die Frage, welche Regeln gelten, so wichtig. Nicht um Bauunternehmer zu gängeln. Sondern um Klarheit zu schaffen – für alle Seiten.
Erosion im Kleinen wie im Großen
In diesen Tagen lese ich viel über die Erosion regelbasierter Ordnung. Der Internationale Strafgerichtshof steht unter Druck – durch Sanktionen, durch selektive Anwendung, durch offene Delegitimierung. Völkerrechtler konstatieren eine schleichende Erosion des internationalen Rechts. Immer mehr Staaten setzen auf das Recht des Stärkeren und ignorieren Verpflichtungen, die sie einmal eingegangen sind.
Das Muster ist überall dasselbe: Je häufiger Regeln nur dann gelten, wenn sie den eigenen Interessen dienen, desto weniger können sie stabilisieren. Die Sprache der Ordnung bleibt, aber ihr Kern wird ausgehöhlt. Nicht laut, nicht spektakulär, sondern schleichend.
Man muss keine Zeitung aufschlagen, um das zu verstehen. Man kann es auch auf Baustellen beobachten. Wenn ein junger Bauunternehmer lernt, dass das Geld im Büro verdient wird, nicht auf der Baustelle, dann ist das eine Beschreibung der Realität. Aber es ist auch eine Beschreibung dessen, was passiert, wenn Verträge unvollständig sind, Planungen unfertig bleiben und Nachträge zur eigentlichen Ertragsquelle werden.
Die Erosion des Rechts kann nur durch eine unabhängige, funktionierende Justiz aufgehalten werden. In der zweiten Ausgabe dieses Newsletters habe ich über Verfahren berichtet, die seit sechs, zehn, siebzehn Jahren in der ersten Instanz liegen. Die Debatte, die darauf folgte – auch mit einem Vorsitzenden Richter –, hat gezeigt: Das Thema trifft einen Nerv. Denn wenn Gerichte überlastet sind, wenn Verfahren nicht enden, wenn Recht nicht durchgesetzt wird, dann verliert es seine Funktion. Dann wird aus Rechtsschutz ein Rechenspiel: Wer kann es sich leisten zu warten?
Das ist kein Naturgesetz. Das ist die Folge von Strukturen, die sich verfestigt haben. Und von Regeln, die nicht durchgesetzt werden.
In der ersten Ausgabe dieses Newsletters habe ich das Bild des Dirigenten verwendet. Ein Bauanwalt, der nicht Konflikte anheizt, sondern Projekte lesbar macht. Der Risiken klar benennt und Wege zeigt, sie gemeinsam zu tragen. Dieses Bild trägt auch hier. Der Dirigent folgt der Partitur. Er improvisiert nicht nach Belieben. Er sorgt dafür, dass alle im Takt bleiben.
Die Partitur ist das Recht. Und wenn sie sich ändert, spielen wir die neue Fassung.
Das heißt nicht, dass die Partitur perfekt ist. Kritik am Gesetzgeber ist legitim. Die Frage, ob § 650c BGB praxistauglich ist, darf gestellt werden. Aber sie wird nicht dadurch beantwortet, dass man das Gesetz ignoriert. Sondern dadurch, dass man es anwendet, die Ergebnisse beobachtet – und dann, wenn nötig, für Änderungen streitet. Mit Argumenten, nicht mit Verweigerung.
Ausblick
In den kommenden Ausgaben werde ich über die Realität am Bau schreiben, wie ich sie in den letzten 25 Jahren erlebt habe – und über die Frage, wie Recht wieder zur tragfähigen Grundlage werden kann. Wer diese Entwicklungen mitverfolgen möchte, kann diesen Newsletter hier auf LinkedIn abonnieren. Oder einfach mitlesen. Und wer lieber persönlich spricht: In Münster am Roggenmarkt gibt es dafür Raum.

