

Mein Selbstverständnis als
Bauanwalt


Eine Bauanwältin bzw. ein Bauanwalt (im Folgenden „Bauanwalt“) ist ein Jurist, der sich auf alle Rechtsgebiete spezialisiert hat, die bei der Realisierung von Bauvorhaben von Bedeutung sind. Hierzu zählen insbesondere das öffentliche Baurecht, das private Bau- und Architektenrecht, das Vergaberecht, das Immobilienrecht, einschließlich Wohnungseigentumsrecht.
Das so verstandene Baurecht umfasst alle rechtlichen Rahmenbedingungen, die beim Bau von Gebäuden und Anlagen zu beachten sind. Dies gilt für Planung, Genehmigung, Ausführung, Abrechnung und Abnahme von Bauvorhaben gleichermaßen. Bauanwälte beraten und vertreten ihre Mandanten bei sämtlichen rechtlichen Fragestellungen, die während des gesamten Bauprozesses auftreten können.
Prof. Dr. Andreas Koenen – seit 25 Jahren als Bauanwalt tätig.
25 Jahre Erfahrung – als Bauanwalt und im Bereich der Digitalisierung.
Wie ein Maurer, der den Mörtel richtig anmischen, die Maurerkelle fachgerecht führen und Steine passgenau verbinden muss, muss ein Bauanwalt die rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Auswirkungen des Handelns am Bau fachgerecht miteinander verbinden, damit ein Bauvorhaben hinsichtlich Qualität, Kosten und Termine erfolgreich zum Abschluss gebracht werden kann. Die Bezeichnung als Bauanwalt unterstreicht eine – aufgrund der Komplexität des Baurechts gebotene – Spezialisierung und Kompetenz, die durch regelmäßige Fortbildung sichergestellt werden muss.
Die Fachanwaltsordnung kennt verschiedene Spezialisierungen im Bau-und Immobilienbereich. Hierzu gehören Fachanwälte für
– Bau- und Architektenrecht,
– Vergaberecht,
– Verwaltungsrecht (z.B. öffentliches Baurecht, Umweltrecht, Denkmalrecht),
– Miet- und Wohnungseigentumsrecht,
– Versicherungsrecht (bei Baumängeln und -schäden) sowie
– Urheber- und Medienrecht (z.B. bei Architektenwerken).
Ein Bauanwalt vereint in sich vertiefte theoretische Kenntnisse mit umfassender baurechtlicher Erfahrung. Darüber hinaus engagieren sich Bauanwälte in der Regel rechtspolitisch und bringen ihre wissenschaftliche Expertise im Bereich von Forschung und Lehre ein.
Ein Bauanwalt versteht sich als Vermittler zwischen Recht, Betriebswirtschaft und Technik. Nur so sind Bauherren, die in rechtlichen Dingen nicht mehr von „ihren“ Architekten vertreten werden können, in der Lage, im richtigen Zeitpunkt die richtige Entscheidung zu treffen. Ein Bauanwalt erkennt Probleme frühzeitig und versetzt seine Mandanten in die Lage, diese zu vermeiden. Baurecht ist mehr als das Rügen von Mängeln und das Gewinnen von Bauprozessen. Eine baubegleitende, früh einsetzende rechtliche Betreuung macht Rechtsstreitigkeiten häufig vermeidbar – Konfliktvermeidung ist das oberste Gebot.
Das Baurecht ist der Rahmen jeglicher Tätigkeit beim Bauen. Eine projektbegleitende rechtliche Betreuung ist für das Gelingen eines Bauprojektes von zentraler Bedeutung. Nur mit diesem Verständnis, mit diesem Mindset werden (Bau-)Anwälte in der Lage sein, den Herausforderungen beim Bauen gerecht zu werden.
Die mit der Spezialisierung verbundene bauanwaltliche Kompetenz ermöglicht es, Leistungen anzubieten, die die Lücke schließen, die durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Verbot von Rechtsberatung durch Architekten (BGH, Urteil vom 09.11.2023 – VII ZR 190/22) entstanden ist.
Unter KOENEN.LEGAL finden Sie nicht nur vielfältige Publikationen und bauanwaltliche Leistungspakete. Über Neuerscheinungen oder andere aktuelle Entwicklungen informiert Sie unser Newsletter unaufdringlich und unregelmäßig.
KOENEN.LEGAL – Entdecke die rechtlichen Möglichkeiten.
Beratung in allen Fragen des Bau- und Immobilienrechts.
Ob Skihalle, Mehrfamilienhaus oder Logistik-Immobilie: Gewerbliche und institutionelle Bauprojekte sind nicht selten ein juristisches Minenfeld. Das möchte ich ändern. Deshalb versuche ich, den Baubeteiligten – Bauherren, Architekten und Ingenieuren – in meinen Vorträgen komplexe rechtliche Fragen leicht verständlich und auf möglichst unterhaltsame Weise zu vermitteln – stets mit dem Fokus auf den menschlichen Faktor.
Mein Spektrum umfasst alle juristischen Fragen um das Thema „Bauen und Immobilien“ (einschließlich Bestandsimmobilien).
Ich decke alle Bereiche des Bau- und Immobilienrechts ab – konkret das Private Bau- und Architektenrecht, das Öffentliche Baurecht, das Bauvergaberecht sowie das Wohnungseigentumsrecht.
Feedback eines Tagesseminar-Teilnehmers (2023): „Das Seminar wurde mit vielen Beispielen aus der Praxis untermalt und der Dozent hat die Teilnehmer aktiv eingebunden. Auch für andere Seminare mit eher ‚trockenem‘ Stoff gilt: ‚Frontalunterricht‘ ist nach kurzer Zeit sehr ermüdend. So wie es u. a. in diesem Seminar gemacht wurde, ist es über den ganzen Tag interessant.“